Abrechnung naturheilkundlicher und osteopathischer Behandlungen
Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.
Das zwischen Heilpraktiker und Patient_in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe von Beihilfe-stellen, privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen Erstattungen geleistet werden oder nicht.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es be-steht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Grundlage für die Rechnungslegung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), dessen Anwendung jedoch nicht verbindlich ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten-erstattung für Behandlungsleistungen durch einen Heilpraktiker.
Kosten für eine osteopathische Behandlung werden allerdings von vielen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet.
Bei manchen gesetzlichen Krankenkassen ist Voraussetzung, dass ein Arzt die osteopathische Behandlung vorab anordnet. Die Rechnung wird in diesem Fall zusammen mit der ärztlichen Anordnung bzw. dem Privatrezept bei der Krankenkasse eingereicht.
Erkundigen Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Eine erste Übersicht, welche Krankenkasse wieviel erstattet, können Sie hier einsehen.
Bei privater (Zusatz-) Versicherung und der Beihilfe werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach dem GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.
Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Für Therapie-formen, die nicht im GebüH aufgeführt sind, wird ein analoger bzw. vergleich-barer Gebührensatz angewendet, der sich nach Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Behandlung richtet.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Behandlung Für die Bezahlung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Abrechnung mit Privat‑ und Zusatzversicherungen
Für privat oder zusatzversicherte Patienten stelle ich eine Rechnung mit den entsprechenden GebüH‑Ziffern aus, sodass Sie diese problemlos bei Ihrer Versicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ist.
Kosten für Selbstzahler
Für Selbstzahler betragen die Kosten für eine heilpraktische bzw. osteopathische Behandlung zwischen 95 € bis maximal 155 €, abhängig von den angewendeten diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie der Behandlungsdauer.
Die Praxis für Osteopathie wird auf der Grundlage einer Bestell- bzw. Termin-praxis geführt. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine langen Wartezeiten haben.
Es erfordert, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen – denn das gebuchte Zeitfenster ist ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis spätestens 48 Std. vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage wird ansonsten ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,- € in Rechnung gestellt, da das Zeitfenster für Sie freigehalten wurde und dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht.