Abrechnung naturheilkundlicher und osteopathischer Behandlungen
Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.
Das zwischen Heilpraktiker und Patient_in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig
davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe von Beihilfestellen, privaten oder gesetzlichen Kranken-versicherungen Erstattungen geleistet werden oder nicht.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Grundlage für die Rechnungslegung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behand-lungsleistungen durch einen Heilpraktiker.
Kosten für eine osteopathische Behandlung werden allerdings von vielen gesetzlichen Krankenver-sicherungen anteilig erstattet.
Bei manchen gesetzlichen Krankenkassen ist Voraussetzung, dass ein Arzt die osteopathische Behand-lung vorab anordnet. Die Rechnung wird in diesem Fall zusammen mit der ärztlichen Anordnung bzw. dem Privatrezept bei der Krankenkasse eingereicht.
Erkundigen Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Eine erste Übersicht, welche Krankenkasse wieviel erstattet, können Sie hier einsehen.
Bei privater (Zusatz-) Versicherung und der Beihilfe werden Behandlungskosten in der Regel im
Rahmen einer Leistungsberechnung nach dem GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je
nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.
Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 50 Min., der Ersttermin mit Anamnesegespräch ca. 75 Min.
Als Praxis für Osteopathie darf ich keine Pauschalbeträge für meine Leistungen berechnen. Die Behand-lungskosten hängen von der individuellen Behandlung ab.
Eine Behandlung wird direkt im Anschluss in Rechnung gestellt und kann vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Für die Abrechnung mit Ihrer Kranken- bzw. Zusatzkasse erhalten Sie von mir eine Rechnung mit den entsprechenden Gebührenschlüsseln.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, da ansonsten ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,- € in Rechnung gestellt wird.