Behandlungskosten 

Abrechnung naturheilkundlicher und osteopathischer Behandlungen 

 

 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH

 

Behandlungsvertrag

Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.

Das zwischen Heilpraktiker und Patient_in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe von Beihilfe-stellen, privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen Erstattungen geleistet werden oder nicht.

 

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es be-steht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

 

 

Gebührenverzeichnis

Grundlage für die Rechnungslegung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

 

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten-erstattung für Behand-lungsleistungen durch einen Heilpraktiker.

Kosten für eine osteopathische Behandlung werden allerdings von vielen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet.

Bei manchen gesetzlichen Krankenkassen ist Voraussetzung, dass ein Arzt die osteopathische Behandlung vorab anordnet. Die Rechnung wird in diesem Fall zusammen mit der ärztlichen Anordnung bzw. dem Privatrezept bei der Krankenkasse eingereicht.

 

Erkundigen Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Eine erste Übersicht, welche Krankenkasse wieviel erstattet, können Sie hier einsehen.

 

 

Privatversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung

Bei privater (Zusatz-) Versicherung und der Beihilfe werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach dem GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.

 

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.

 

 

Kosten und Abrechnung

Die Behandlungskosten hängen von der individuellen Behandlung ab und werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erhoben.

 

Eine Behandlung wird direkt im Anschluss in Rechnung gestellt und kann vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

 

Für die Abrechnung mit Ihrer Kranken- bzw. Zusatzkasse erhalten Sie von mir eine Rechnung mit den entsprechenden Gebührenschlüsseln.  

 

 

Terminabsage

Die Praxis für Osteopathie wird auf der Grundlage einer Bestell- bzw. Termin-praxis geführt. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine langen Wartezeiten haben.

Es erfordert, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen – denn das gebuchte Zeitfenster ist ausschließlich für Sie reserviert.

 

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser bis spätestens 48 Std. vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage wird ansonsten ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,- € in Rechnung gestellt, da das Zeitfenster für Sie freigehalten wurde und dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht. 

 

 


 

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© Praxis für Osteopathie - Martina Chabane-Trousse